Allgemeine Geschäftsbedingungen der E.S.H. Eichsfelder Systemhaus GmbH & Co. KG
E.S.H. Eichsfelder Systemhaus GmbH & Co. KG
Nordhäuser Straße 38
37339 Leinefelde-Worbis
Telefon: +49 36074 6306-0
E-Mail: info@e-systemhaus.de
Kommanditgesellschaft: Sitz Worbis, Amtsgericht Jena HRB 401214
Persönlich haftender Gesellschafter: GeDIT Gesellschaft für Datenschutz und IT-Beratung mbH, Leinefelde-Worbis, Amtsgericht Jena HRB 516924
Geschäftsführung: Tobias Müller
USt.-IdNr.: DE 813 587 295
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der E.S.H. Eichsfelder Systemhaus GmbH & Co. KG (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Dazu gehören insbesondere der Verkauf von Hardware und Software, IT-Dienstleistungen, Projekte, Wartung und Reparatur sowie Managed Services.
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Für Managed Services, Wartungs-, Service- und Mietverträge gelten vorrangig die jeweiligen Leistungsbeschreibungen und Vereinbarungen, etwa zu Reaktionszeiten (Service Level Agreements). Diese AGB gelten ergänzend.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Als verbindlich bezeichnete Angebote gelten 14 Tage ab Angebotsdatum, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
(2) Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Beschreibungen in Prospekten, Preislisten oder Herstellerunterlagen stellen keine Garantie oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
§ 3 Preise
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Lieferung, Aufstellung, Installation, Einrichtung und Schulung werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind. Versandkosten werden nach Aufwand berechnet.
(3) Dienstleistungen werden, soweit nicht pauschal vereinbart, nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen abgerechnet. Fahrzeiten gelten als Arbeitszeit, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Ändern sich nach Vertragsschluss Einkaufspreise, insbesondere durch Herstellerpreise, Lizenzmodelle oder Wechselkurse, wesentlich, werden die Parteien über eine angemessene Anpassung der noch nicht erbrachten Leistungen verhandeln. Bei laufenden Verträgen über Software- und Cloud-Lizenzen ist der Auftragnehmer berechtigt, Preisänderungen des Herstellers mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen weiterzugeben.
§ 4 Lieferung, Leistungszeit und Gefahrübergang
(1) Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Ihre Einhaltung setzt voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt und alle technischen und organisatorischen Fragen geklärt sind.
(2) Gerät der Auftragnehmer in Verzug, kann der Auftraggeber nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen, in Textform gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
(3) Ereignisse höherer Gewalt sowie vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Störungen, etwa Lieferengpässe der Hersteller, Pandemien, Streik, Energiemangel oder behördliche Anordnungen, verlängern die Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind, und können gesondert berechnet werden.
(5) Bei Versand geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Auftraggeber über. Transportschäden sind unverzüglich gegenüber dem Transportunternehmen und dem Auftragnehmer anzuzeigen. Die Rücksendung von Ware ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Reparatur- und Serviceleistungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.
(2) Wiederkehrende Entgelte, etwa für Managed Services, Wartung, Miete oder Lizenzen, sind für den jeweiligen Abrechnungszeitraum im Voraus fällig, sofern im jeweiligen Vertrag nichts anderes geregelt ist.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
(4) Bei Neukunden oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers kann der Auftragnehmer Vorauskasse oder Sicherheitsleistung verlangen und noch ausstehende Leistungen bis dahin zurückhalten.
(5) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Pfändungen, hat er den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren.
(3) Veräußert der Auftraggeber Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter, tritt er bereits jetzt alle daraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswerts an den Auftragnehmer ab.
(4) Der Auftraggeber hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und angemessen gegen Diebstahl und Beschädigung zu versichern.
§ 7 Software, Lizenzen und Cloud-Dienste
(1) Für Software und Cloud-Dienste von Drittherstellern gelten ergänzend die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Auftragnehmer stellt diese auf Anfrage zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber erhält die vereinbarten Nutzungsrechte. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit die Lizenzbedingungen oder das Gesetz dies erlauben. Die Umgehung oder Entfernung von Schutzmechanismen ist unzulässig.
(3) Vom Auftragnehmer erstellte Konzepte, Dokumentationen, Skripte und Unterlagen bleiben dessen geistiges Eigentum. Der Auftraggeber erhält daran ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für eigene Zwecke.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Leistungserbringung. Er gewährt insbesondere den erforderlichen Zugang zu Räumen, Systemen und Zugangsdaten, benennt einen Ansprechpartner und stellt notwendige Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist, ist der Auftraggeber für eine regelmäßige, dem Stand der Technik entsprechende Sicherung seiner Daten verantwortlich, insbesondere vor Arbeiten an seinen Systemen.
(3) Mehraufwand, der durch die Verletzung von Mitwirkungspflichten entsteht, kann der Auftragnehmer nach Aufwand berechnen.
§ 9 Mängelansprüche
(1) Der Auftraggeber hat gelieferte Waren unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen, in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Im Übrigen gilt § 377 HGB.
(2) Bei Mängeln leistet der Auftragnehmer nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Schadensersatzansprüche richten sich nach § 10.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Lieferung bzw. Abnahme. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 10 Abs. 1 und 2 sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(4) Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlichem Verschleiß, unsachgemäßer Bedienung, äußeren Einflüssen oder wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers Änderungen vorgenommen haben, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der Mangel hierauf nicht beruht.
(5) Stellt sich heraus, dass ein gemeldeter Mangel nicht vorliegt oder nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, kann der Auftragnehmer den entstandenen Aufwand berechnen, sofern der Auftraggeber dies hätte erkennen können.
(6) Herstellergarantien bestehen unabhängig von diesen Regelungen und richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre, es sei denn, die Datensicherung ist Gegenstand des Auftrags.
(5) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(3) Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 12 Referenzen
Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber mit Namen und Logo als Referenzkunden nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Leinefelde-Worbis, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Oktober 2026